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Gerichtsbeschluss zur Abmahnemail

ab und an fragt man sich schon was man da zu Rauchen bekommt wenn man auf den Richterstühlen das Sagen hat. Oder ob man mal wieder nur zu faul war sich über ein akzuelles geschehen im netz ausführlich zu informieren. Bei einem Gerichtsbeschluss 2009 in Hamburg wurde den Klägern recht gegeben eine Abmahnung per E-Mail zu versenden die auch noch rechtsgültig sei.
Der Abgemahnte kann nicht einmal dagegen vorgehen wenn die E-Mail vom Spamfilter oder der Firewall geblockt wird.
Meines erachtens war da mal wieder ein Richter zu faul oder zu gering involviert in dieses Thema, denn jeder vernünftiger Gedanke geht doch eher davon aus, dass eine rechtsgültige Abmahnung immernoch per Post zugestellt gehört. Per E-Mail kann man den Abzumahnenden gerne zusätzlich informieren, aber nicht ausschließlich. Hierzu fehlt die Kontrollierbarkeit der E-Mail.

Aber dazu mehr beim Spiegel. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,675930,00.html

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